Was kostet Tagespflege? 

Die Kosten werden weitestgehend durch die Pflegekasse gedeckt.

Die Leistungen richten sich nach den Vereinbarungen im Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Bayern und unserer vertraglichen Vereinbarung mit den Tagespflegegästen.

Die Tagessätze richten sich nach dem mit der Pflegekasse vereinbarten Versorgungsvertrag. Diese ergeben sich aus dem bestehenden Pflegegrad und setzen sich zusammen aus pflegebedingtem Aufwand, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.

Der pflegebedingte Aufwand und die Fahrtkosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind als Eigenanteil
vom Tagesgast zu leisten.

Gerne beraten und informieren Sie in allen Belangen!

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